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INFOS ZUR BESTELLUNG

BENÖTIGTE DOKUMENTE

Kauf von Munition

 

Folgende Unterlagen müssen uns bei deiner Bestellung per E-Mail zugestellt werden:

Schweizer Staatsangehörige:

  • Strafregisterauszug nicht älter als 3 Monate Waffenerwerbsschein nicht älter als 2 Jahre

  • Kopie eines amtlichen Ausweises


Ausländische Staatsangehörige:

  • Kopie der Niederlassungsbewilligung (Aufenthaltsbewilligung C)

  • Waffenerwerbsschein nicht älter als 2 Jahre


Gemäss dem Schweizerischen Waffengesetz dürfen Staatsangehörige bestimmter Staaten nicht beliefert werden.

 

Kauf von Waffen

 

Folgende Unterlagen müssen uns bei deiner Bestellung per E-Mail zugestellt werden:

Meldepflichtige Waffen (z.B. Jagdliche Repertier- Gewehre) können mittels eines schriftlichen Vertrages erworben werden. Es wird eine ID oder Pass benötigt. Bei uns nicht persönlich bekannten Personen verlangen wir zusätzlich einen max. 3 Monate alten Strafregister- Auszug. Ausländische Staatsangehörige benötigen einen WES.

Für Pistolen, Revolver sowie Halbautomatische Handfeuerwaffen mit einer Gesamtlänge über 60cm und mit kleinen Magazinen wird ein Waffenerwebschein (WES) und die Kopie der ID oder vom Pass benötigt. Der WES muss beim kantonalen Waffenbüro vom Erwerber vorgängig beantragt werden.

Für Waffen mit grossen Magazinen (Pistole über 20 Schuss; Handfeuerwaffen über 10 Schuss) ist eine Ausnahmebewilligung klein und die Kopie der ID oder vom Pass erforderlich. Die Ausnahmebewilligung klein muss beim kantonalen Waffenbüro vom Erwerber vorgängig beantragt werden.

Für Halbautomatische Handfeuerwaffen (ausgenommen Pistolen und Revolver) mit einer Gesamtlänge unter 60cm wird eine Ausnahmebewilligung als Sammler «klein» sowie eine Kopie der ID oder vom Pass benötigt. Das betrifft auch Waffen, welche ohne Werkzeug und ohne Funktionsverlust auf unter 60cm verkürzt werden können, z.B. mittels Klapp- oder Einschubschaft. Die Ausnahmebewilligung als Sammler «klein» muss beim kantonalen Waffenbüro vom Erwerber vorgängig beantragt werden.

Für Vollautomatische Waffen, Schalldämpfer und Ziel- Laser ist eine kantonale Ausnahmebewilligung sowie eine Kopie der ID oder vom Pass erforderlich.

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